Von hier. Zusam­men. voran.

FÜR EINEN LEBENS­WER­TEN GESUND­BRUN­NEN UND WEDDING !

Armut, Kri­mi­na­li­tät und Schmutz begeg­nen uns täg­lich im Gesund­brun­nen.
Davor dür­fen wir die Augen nicht ver­schlie­ßen, das müs­sen wir zusam­men angehen.

Im Abge­ord­ne­ten­haus von Ber­lin will ich des­halb dafür kämp­fen, dass unse­re Kin­der­gär­ten und Schu­len im Gesund­brun­nen gestärkt wer­den. Weil alle Kin­der eine erfolg­rei­che Zukunft ver­die­nen. Das gilt beson­ders für jun­ge Men­schen, die eine Aus­bil­dung machen wol­len. Zudem müs­sen unse­re Spiel­plät­ze, Stra­ßen und Parks end­lich sau­ber und sicher wer­den. Auch den stei­gen­den Mie­ten im Gesund­brun­nen wer­de ich nicht taten­los zuse­hen. Einen star­ken Milieu­schutz und mehr Woh­nun­gen in öffent­li­cher Hand – dafür tre­te ich an. Wer den Gesund­brun­nen aber nur auf sei­ne Pro­ble­me redu­ziert, ver­passt das Bes­te : Men­schen aus aller Welt machen unse­ren Kiez zu einem span­nen­den Begeg­nungs­ort, der unter­neh­me­ri­sche Erfolgs­ge­schich­ten, star­ke Ver­ei­ne und Initia­ti­ven eben­so her­vor­bringt wie Gro­ßes in Kunst und Kul­tur.
Mit mir bekommt unser Kiez eine Abge­ord­ne­te, die die Lebens­rea­li­tät der Men­schen vor Ort in allen die­sen Facet­ten kennt und stolz vertritt.

Dafür wer­be ich um Ihr Ver­trau­en und am 26. Sep­tem­ber 2021 um Ihre Stimme !

HILF MEI­NER KAM­PA­GNE UND SPENDE !

Ein paar Euro von dir sind 1000 Fly­er, 5 Pla­ka­te, oder eine lau­fen­de Web­sei­te. Jeder Euro hilft.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zum The­ma Spenden :

Spen­den­ab­zugs­fä­hig­keit

Nach § 34g des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes (EStG) kön­nen 50 % der Zuwen­dun­gen an poli­ti­sche Par­tei­en bis zu eine Höhe von 1.650 € jähr­lich (bei Zusam­men­ver­an­la­gung) von der Steu­er­schuld direkt abge­zo­gen wer­den. Dar­über hin­aus gehen­de Bei­trä­ge und Spen­den bis zu wei­te­ren 1.650 € jähr­lich sind als Son­der­aus­ga­ben nach § 10b Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) abzugsfähig.

Beschei­ni­gung für das Finanzamt

Bei Spen­den bis zu 200 € gilt der Kon­to­aus­zug oder der von der Bank bestä­tig­te Einzahlungs­beleg des Auftrag­gebers als Spenden­nachweis für das Finanz­amt. Ab 2021 gilt der ver­ein­fach­te Zuwen­dungs­nach­weis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).

Unab­hän­gig von die­ser Rege­lung wird von uns eine Zu­wendungs­be­scheinigung aus­ge­stellt. Bit­te hier­für aber unbe­dingt den Vor­na­men und Nach­na­men sowie die Adres­se im Verwendungs­zweck bei der Über­weisung ange­ben. Für Mit­glie­der der SPD rei­chen auch der Name sowie die Mitglieds­nummer zur Iden­ti­fi­zie­rung aus.

Soll­te der Platz ein­mal nicht aus­rei­chen, so bit­ten wir um Mit­tei­lung auf ande­rem Wege (Tele­fon, Brief, E‑Mail, Fax) über die Spende.

Wir dan­ken Ihnen für Ihre finan­zi­el­le Unterstützung !