Von hier. Zusammen. voran.
FÜR EINEN LEBENSWERTEN GESUNDBRUNNEN UND WEDDING !
Armut, Kriminalität und Schmutz begegnen uns täglich im Gesundbrunnen.
Davor dürfen wir die Augen nicht verschließen, das müssen wir zusammen angehen.
Im Abgeordnetenhaus von Berlin will ich deshalb dafür kämpfen, dass unsere Kindergärten und Schulen im Gesundbrunnen gestärkt werden. Weil alle Kinder eine erfolgreiche Zukunft verdienen. Das gilt besonders für junge Menschen, die eine Ausbildung machen wollen. Zudem müssen unsere Spielplätze, Straßen und Parks endlich sauber und sicher werden. Auch den steigenden Mieten im Gesundbrunnen werde ich nicht tatenlos zusehen. Einen starken Milieuschutz und mehr Wohnungen in öffentlicher Hand – dafür trete ich an. Wer den Gesundbrunnen aber nur auf seine Probleme reduziert, verpasst das Beste : Menschen aus aller Welt machen unseren Kiez zu einem spannenden Begegnungsort, der unternehmerische Erfolgsgeschichten, starke Vereine und Initiativen ebenso hervorbringt wie Großes in Kunst und Kultur.
Mit mir bekommt unser Kiez eine Abgeordnete, die die Lebensrealität der Menschen vor Ort in allen diesen Facetten kennt und stolz vertritt.
Dafür werbe ich um Ihr Vertrauen und am 26. September 2021 um Ihre Stimme !
HILF MEINER KAMPAGNE UND SPENDE !
Ein paar Euro von dir sind 1000 Flyer, 5 Plakate, oder eine laufende Webseite. Jeder Euro hilft.
Wichtige Hinweise zum Thema Spenden :
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung angeben. Für Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung aus.
Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E‑Mail, Fax) über die Spende.
Wir danken Ihnen für Ihre finanzielle Unterstützung !